Steuerfreibetragsrechner
Tax-Free Allowance Calculator
Steuerfreibetragsrechner
Ermittele die Steuerersparnis durch deine Freibeträge – vor und nach Abzug auf das zu versteuernde Einkommen (zvE). Optional mit Soli und Kirchensteuer. Zudem zeigen wir eine monatliche Wirkung (ELStAM-Freibetrag-Näherung).
Freibeträge (zusätzliche Abzüge)
Wie dieser Freibetrags-Rechner rechnet
Der Rechner betrachtet dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) vor Freibeträgen und zieht die gewählten Freibeträge (Werbungskosten über Pauschale, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, weitere Pauschbeträge sowie – vereinfacht – den Kinderfreibetrag) ab. Auf Basis eines robusten Einkommensteuer-Näherungsmodells (Grundtarif bzw. Splitting) berechnen wir die Einkommensteuer vor und nach der Minderung, inklusive optionalem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Differenz ist deine Jahresersparnis; zur schnellen Planung zeigen wir zusätzlich eine monatliche Wirkung – so ähnlich wirkt ein hinterlegter ELStAM-Freibetrag auf die Lohnsteuerabzüge.
Der Kinderfreibetrag wird hier bewusst als direkte zvE-Minderung modelliert. In der Praxis entscheidet die Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag (steuerliche Entlastung) oder dasKindergeld vorteilhafter ist – beides gleichzeitig gibt es nicht. Für eine präzise Prüfung nutze deinen Einkommensteuerrechner mit Kinder-Parametern. Auch individuelle Zumutbarkeitsgrenzen bei außergewöhnlichen Belastungen, Höchstbeträge (z. B. Vorsorgeaufwendungen) und Detailregeln sind hier vereinfacht.
Tipps & Hinweise
- Trage nur zusätzliche Werbungskosten ein, die noch nicht in Pauschalen enthalten sind.
- Für monatsgenaue Lohnsteuerwirkung kann dein ELSTER-Antrag auf Freibetrag sinnvoll sein.
- Bei Zusammenveranlagung wirkt die zvE-Minderung über den Splittingtarif.
- Die Ergebnisse sind Näherungswerte – ideal für Planung & Vergleich, keine Beratung.
Methodik & Quellen
TransparenzFormeln, Annahmen und Grenzen dieses Rechners.
Quellenbasis
- EStG 2026 (§32a, §34, §35a), EStDV
- BMF: Einkommensteuertarif 2026, SolzG, Kirchensteuersaetze (Laender)
- SV: BBG 2026, Beitragssaetze GKV/PV/RV/ALV
Abgrenzung
Keine individuelle Beratung; Sonderfaelle wie Auslandsfaelle, aeltere Steuerjahre oder Spezialtarife koennen abweichen.
